Freitag, 12.1.2024
Online-Banking: Bank muss Geld nach Phishing nicht zurückzahlen

Wenn beim spätabendlichen Online-Banking die Website anders aussieht als sonst und eine "Bankmitarbeiterin" anruft, sollten die Alarmglocken läuten. Wer trotzdem seine Daten und Transaktionen freigibt, handelt grob fahrlässig – und kann das verloren gegangene Geld laut LG Lübeck nicht von seiner Bank zurückverlangen. 

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