Eine Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch dann zulässig, wenn der Betriebsinhaber verstorben ist und seine Söhne den Betrieb nicht weiterführen. Die steuerlichen Pflichten gehen auf die Erben über, entschied das FG Kassel. Dazu gehöre auch die Duldung der Betriebsprüfung.
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