Ein Pflegekind, dessen Pflegeeltern verstorben sind, hat keinen Anspruch auf eine Vollwaisenrente, wenn seine leiblichen Eltern noch leben. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfahlen entschieden und das Urteil der Vorinstanz geändert. Anderenfalls hätte ein Pflegekind Anspruch sowohl auf Vollwaisenrente als auch auf Unterhalt gegen die leiblichen Eltern, was dem gesetzgeberischen Willen widerspräche.
Mehr lesenDie Beurteilung, ob die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu seinen Herkunftseltern zu einer Kindeswohlgefährdung führt, bedarf regelmäßig eines psychologischen Gutachtens. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Jugendamt und der Verfahrensbeistand des Kindes gegen eine Kindesrückführung aussprechen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 03.04.2022 entschieden.
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