Ein Pferd trat sich auf dem Gelände eines Reitvereins einen einzelnen Nagel in den Huf. Weil der Verein die zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen hatte, haftet er nicht. Das OLG Frankfurt sieht infolge "schicksalhaften Verlaufs" ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht.
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