Die Eigentümerin eines Pferdes muss die Kosten für die Behandlung damit selbst tragen. Sie hatte das Tier bereits mehrere Jahre auf dem Gelände des Reit- und Fahrvereins eingestellt, der es laut Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers zu füttern, zu misten und Krankheiten und andere Vorkommnisse unverzüglich zu melden hatte.
Wo und wann sich das Pferd den Nageltritt zugezogen hatte, blieb ungeklärt. Die insoweit beweispflichtige Eigentümerin konnte laut OLG nicht beweisen, dass die Ursache für die Verletzung allein im Gefahrenbereich des Reitvereins lag. Es stand nicht fest, dass sich das Pferd in der Box verletzt und seine Eigentümerin es nach dem Reiten ordnungsgemäß versorgt und beschwerdefrei in die Box gestellt hatte. Die vernommenen Zeugen jedenfalls bestätigten das nicht. Da der Reitverein aber regelmäßig zumutbare Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit vorgenommen hatte, schloss das OLG seine Haftung wegen einer Verletzung seiner Obhutspflicht aus (Urteil vom 10.12.2024 – 26 U 24/23, rechtskräftig).