Die Betreiberin eines Pfandleihhauses, die das Auto einer Frau günstig ankaufte und ihr dann zurückvermietete ("sale and rent back"), schaut nun finanziell in die Röhre: Weil sie die frühere Eigentümerin übervorteilt hatte, erklärte das OLG Frankfurt am Main das ganze Geschäft für sittenwidrig und damit nichtig.
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