Dienstag, 13.8.2024
Keine Pauschgebühr für Farbanschlag

Das OLG Frankfurt a.M. meint es nicht gut mit einem Strafverteidiger, der im Lübcke-Prozess verteidigt hatte: ein Farbanschlag, ein gekündigter Kanzleimietvertrag, viel Pressearbeit und der Austritt aus dem Karnevalsverein: Das seien alles keine Gründe, fast 60.000 Euro Pauschgebühr zu bezahlen.

Mehr lesen