Donnerstag, 26.1.2023
Umbenennung der Hindenburgstraße in Hannover ist rechtens

Die Umbenennung der nach Paul von Hindenburg benannten Hindenburgstraße in Hannover ist nicht zu beanstanden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Berufungszulassungsantrag der erstinstanzlich unterlegenen Anwohner abgelehnt. Der Stadtbezirksrat sei für die Umbenennung zuständig gewesen. Außerdem sei die auf sachlichen Gründen beruhende Umbenennung verhältnismäßig und den Klägern zumutbar.

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