Ein Anspruch auf "Elterngeld Plus" besteht auch dann, wenn ein Elternteil während der "Partnerschaftsbonus"-Monate länger krank ist und keine Lohnfortzahlung mehr erhält. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Geklagt hatte ein Vater, nachdem er aufgefordert wurde, die Bezüge zurückzuzahlen.
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