Montag, 21.11.2022
Vielzahl von Parkverstößen kann Fahrerlaubnis kosten

Ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet, sodass ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, dass dem Bagatellbereich zuzurechnende Verkehrsordnungswidrigkeiten bei der Prüfung der Fahreignung an sich außer Betracht bleiben müssten.

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