Mittwoch, 21.4.2021
Keine Hartz-IV-Kürzung bei Ortsabwesenheit wegen Geburt des Kindes

Das Jobcenter darf einem Mann bei einer nicht genehmigten Ortsabwesenheit nicht das Arbeitslosengeld kürzen, wenn er seine Freundin bei der Geburt des gemeinsamen Kindes unterstützt. Das Landessozialgericht in Stuttgart hat ein entsprechendes Urteil des Sozialgerichts Reutlingen bestätigt. Der im Grundgesetz verankerte besondere Schutz der Familie umfasse auch das Recht des Vaters, die unmittelbare Zeit der Geburt des Kindes zu begleiten.

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