Donnerstag, 28.4.2022
Erfolgreiche Klage von Wiesnwirten gegen Online-Tickethändler

Ein Online-Tickethändler darf Platzreservierungen für das diesjährige Oktoberfest vorerst nicht mehr anbieten. Der Anbieter habe die Plätze verkauft, obwohl es sich nur um eine Option auf Plätze handele, urteilte das Landgericht München I. Somit sei unklar, ob die Käufer ihre Tickets tatsächlich bekommen. Die Bezeichnung "Tischreservierung" sei insofern irreführend, erläuterte eine Sprecherin gestern Medienberichten zufolge.

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