Mittwoch, 28.2.2024
Wegen vertraglicher Sonderbedingungen: Kein voller Schadensersatz für ausgebrannten Oldtimer

Wer seinen Oldtimer gegen Beschädigung oder Zerstörung versichert, sollte darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert des Kfz anzupassen. Ansonsten kann es sein, dass der Betrag der Wertsteigerung im Schadensfall außen vor bleibt. Hierauf weist das LG Frankenthal hin. 

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