Donnerstag, 4.6.2020
Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen bleibt in Hessen eingeschränkt

Die hessischen Regelungen über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im "eingeschränkten Regelbetrieb" werden nicht außer Vollzug gesetzt. Dies hat am 02.06.2020 der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel entschieden und den Eilantrag eines Waldkindergartes abgelehnt. Die mittlerweile erweiterte, aber dennoch eingeschränkte (Not-)Betreuung sei vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gerechtfertigt und insbesondere verhältnismäßig.

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