Mittwoch, 26.6.2024
Prüfung von Grundstückskaufvertrag: Anwalt haftet für unnötige Notarkosten
Ein Anwalt, der Entwurfsänderungen eines Grundstückskaufvertrags an einen Notar übermittelt, ohne seinen Mandanten über die Kostenrisiken aufgeklärt zu haben, muss nach dem Scheitern der Verhandlungen für die Notarkosten aufkommen. Das LG Berlin II sieht ein klares Anwaltsverschulden. Mehr lesen