Eine non-binäre Person wollte sich die weibliche Brust entfernen lassen und beantragte bei ihrer Kasse die Übernahme der Kosten. Die lehnte ab. Zu Recht, wie das BSG nun entschied. Für die Kostenübernahme sei eine Empfehlung durch den G-BA erforderlich. An dieser fehle es bislang.
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