Freitag, 26.1.2024
Argumente kamen zu spät: Umwelthilfe verliert Rechtsstreit um Gewässerschutz

Die Deutsche Umwelthilfe wollte die Bundesrepublik verpflichten, ihr Nationales Aktionsprogramm gemäß der Nitratrichtlinie fortzuschreiben. Das OVG Münster hat die Klage abgewiesen, weil die Umweltorganisation ihre Argumente schon in der Öffentlichkeitsbeteiligung hätte vorbringen müssen.

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