Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen die Aufnahme der Dominikanischen Republik in die Durchführungsverordnung zu § 206 BRAO aus, der die Niederlassung ausländischer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Deutschland regelt. Denn der DAV ist der Ansicht, dass die anwaltliche Ausbildung in der Dominikanischen Republik derjenigen in der Bundesrepublik nicht entspricht und nicht gleichkommt.
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