Dienstag, 31.10.2023
BVerfG zur Wiederaufnahme: Nicht für mehr gefühlte Gerechtigkeit

Es ist ein Grundsatzurteil: Das BVerfG erklärt den Grundsatz ne bis in idem zum abwägungsfesten Verbot und untersagt dem Gesetzgeber, Wiederaufnahmen zuungunsten des Angeklagten bei neuen Tatsachen oder Beweisen zuzulassen. Auch wenn zwei Senatsmitglieder das fundamental anders sehen.

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