Freitag, 26.7.2024
Lufthansa: AGB zur Nachzahlungspflicht bei nicht genutzter Teilstrecke unzulässig
Die Lufthansa darf sich in ihren AGB nicht pauschal vorbehalten, den Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn Kunden die gebuchten Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten. Das OLG Köln verwies darauf, dass der Flug manchmal auch unfreiwillig nicht angetreten wird. Mehr lesen