Mittwoch, 28.7.2021
Betriebsschließungsversicherung greift nicht bei pandemiebedingtem Nachfrageinbruch

Eine Betriebsschließungsversicherung greift nur dann ein, wenn der versicherte Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung zeitweise vollständig geschlossen wird. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Umsatzverluste durch einen Nachfrageinbruch infolge von Corona-Einschränkungen der Abnehmer seien ebenso wenig erfasst wie eine Teilschließung des Betriebs.

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