Mittwoch, 30.7.2025
Widerrufsbelehrung: Auch ohne Telefonnummer wirksam

Wer ganz sicher gehen will, verwendet die gesetzlich vorgesehene Musterwiderrufserklärung. Möglich ist aber auch eine eigene Formulierung. Benennt diese die Voraussetzungen des Widerrufsrechts deutlich und konkret, schadet es laut LG Frankenthal nicht, wenn keine Telefonnummer angegeben ist. 

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Mittwoch, 3.2.2021
Musterwiderrufsbelehrung in Versicherungsverträgen wird überarbeitet

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 02.02.2021 ein Gesetz zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt. Der Referentenentwurf betrifft die Gestaltung des gesetzlichen Musters für eine Widerrufsbelehrung bei Versicherungsverträgen. Die Überarbeitung des Musters ist Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom März 2020. Der EuGH hatte entschieden, dass die Berechnung der Widerrufsfrist sich aus dem Verbraucherkreditvertrag klar und prägnant ergeben müsse. Das Gesetz soll dem Rechnung tragen.

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