Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 02.02.2021 ein Gesetz zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt. Der Referentenentwurf betrifft die Gestaltung des gesetzlichen Musters für eine Widerrufsbelehrung bei Versicherungsverträgen. Die Überarbeitung des Musters ist Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom März 2020. Der EuGH hatte entschieden, dass die Berechnung der Widerrufsfrist sich aus dem Verbraucherkreditvertrag klar und prägnant ergeben müsse. Das Gesetz soll dem Rechnung tragen.
Frist beginnt erst nach Belehrung zu laufen
Bei Versicherungsverträgen besteht ein in der Regel 14-tägiges Widerrufsrecht für Versicherungsnehmer. Damit diese ihr Widerrufsrecht effektiv wahrnehmen können, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn sie vom Versicherer über bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Informationen belehrt wurden.
EuGH-Vorgaben sollen erfüllt werden
In der Anlage zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) befindet sich ein gesetzliches Muster für eine entsprechende Widerrufsbelehrung. In der zitierten EuGH-Entscheidung werden Anforderungen an die Gestaltung einer Musterwiderrufsbelehrung formuliert. Das Urteil gibt Anlass für eine Anpassung der Musterwiderrufsbelehrung in der Anlage zum VVG. Dem diene der beiliegende Gesetzentwurf, so das BMJV.
Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2021.
Zum Thema im Internet
Den Referentenentwurf finden Sie auf der Internetseite des BMJV als pdf-Datei hinterlegt.
Aus der Datenbank beck-online
Knoll/Nordholtz, Schranken der richtlinienkonformen Auslegung bei Kaskadenverweisen, NJW 2020, 1407
LG Saarbrücken, EuGH-Vorlage zur Auslegung der Verbraucherkreditvertragsrichtlinie im Hinblick auf die Anforderungen an die Klarheit und Prägnanz einer Widerrufsinformation über die Voraussetzungen für den Beginn der Widerrufsfrist, WM 2019, 1444
Aus dem Nachrichtenarchiv
EuGH: Berechnung der Widerrufsfrist muss sich aus Verbraucherkreditvertrag klar und prägnant ergeben, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.03.2020, becklink 2015865