Musterwiderrufsbelehrung in Versicherungsverträgen wird überarbeitet

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat am 02.02.2021 ein Gesetz zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt. Der Referentenentwurf betrifft die Gestaltung des gesetzlichen Musters für eine Widerrufsbelehrung bei Versicherungsverträgen. Die Überarbeitung des Musters ist Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom März 2020. Der EuGH hatte entschieden, dass die Berechnung der Widerrufsfrist sich aus dem Verbraucherkreditvertrag klar und prägnant ergeben müsse. Das Gesetz soll dem Rechnung tragen.

Frist beginnt erst nach Belehrung zu laufen

Bei Versicherungsverträgen besteht ein in der Regel 14-tägiges Widerrufsrecht für Versicherungsnehmer. Damit diese ihr Widerrufsrecht effektiv wahrnehmen können, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn sie vom Versicherer über bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Informationen belehrt wurden.

EuGH-Vorgaben sollen erfüllt werden

In der Anlage zum Versicherungsvertragsgesetz (VVG) befindet sich ein gesetzliches Muster für eine entsprechende Widerrufsbelehrung. In der zitierten EuGH-Entscheidung werden Anforderungen an die Gestaltung einer Musterwiderrufsbelehrung formuliert. Das Urteil gibt Anlass für eine Anpassung der Musterwiderrufsbelehrung in der Anlage zum VVG. Dem diene der beiliegende Gesetzentwurf, so das BMJV. 

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2021.