Im Prozess um eine Munitionsaffäre hat das LG Tübingen das Verfahren gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) gegen eine Geldauflage eingestellt. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Vorschlag des Gerichts angenommen, den Prozess gegen Zahlung von 8.000 Euro zu beenden.
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