Verfahren gegen früheren KSK-Kommandeur gegen Geldauflage eingestellt

Im Prozess um eine Munitionsaffäre hat das LG Tübingen das Verfahren gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) gegen eine Geldauflage eingestellt. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Vorschlag des Gerichts angenommen, den Prozess gegen Zahlung von 8.000 Euro zu beenden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach § 40 des Wehrstrafgesetzes vorgeworfen. Hintergrund der Munitionsaffäre beim KSK in Calw westlich von Stuttgart war laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für 2019 erhebliche Fehlbestände entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen, Tausende Schuss fehlten. Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben konnten.

Das KSK ist ein Eliteverband der Bundeswehr. Die Kommandosoldaten sind etwa für die Befreiung und Rettung von Geiseln im Ausland, aber auch für Einsätze zur Landes- und Bündnisverteidigung zuständig. Kreitmayr war von Juni 2018 bis August 2021 Kommandeur des KSK.

Fehlbestände nach Munitions-Rückgaben mehr als ausgeglichen

Der Verteidiger des Angeklagten hatte am Montag zunächst noch gesagt, sein Mandant tue sich sehr schwer mit einer Zustimmung zum Vorschlag des Gerichts. Ein Verfahren so zu beenden, "wäre immer mit einem Makel behaftet". Nach Verhandlungspausen und nachdem der Vorsitzende Richter Armin Ernst versichert hatte, dass die Unschuldsvermutung weiterhin gelte, stimmte Kreitmayr schließlich zu. Er ist durch die Geldauflage nicht vorbestraft. Bei einer Verurteilung hätten ihm bis zu drei Jahre Haft gedroht.

Durch die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 sei die Verfolgung möglicher Diebstähle unmöglich gemacht worden, argumentierte die Staatsanwaltschaft in der Anklage. Letztlich sei mehr Munition abgegeben worden, als gefehlt habe.

Kreitmayr hatte sich zu Beginn des Prozesses zu den Vorwürfen geäußert. Es sei ihm damals bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befunden habe. Doch ihm sei wichtig gewesen, dass die Munition der Elitetruppe nicht in falsche Hände gelange.

Redaktion beck-aktuell, bw, 19. Februar 2024 (dpa).