Freitag, 15.12.2023
Alkohol am Steuer: MPU-Pflicht nicht bei Weiterfahrt nach Parkunfall

Für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sind mindestens zwei deutlich voneinander abgrenzbare Trunkenheitsfahrten erforderlich. Das Aussteigen nach einem Parkunfall reicht laut BVerwG nicht für eine Zäsur, die das anschließende Weiterfahren zu einer neuen Fahrt macht.

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