Dienstag, 3.8.2021
Körperverletzung mit Todesfolge – Zurechenbarkeit eines Exzesses

Verabreden sich Personen dazu, jemanden mit einem Knüppel zu verprügeln, werden sie im Grundsatz nicht für den Tod des Opfers durch Messerstiche bestraft. Der Bundesgerichtshof lehnt die Zurechnung für die schwere Folge ab, wenn die Täter nicht wussten, dass ein Dritter ein Messer bei sich führte. Die tödlichen Stiche seien nicht vom Tatplan umfasst gewesen, sondern stellten sich als "Exzess" des unbekannten Täters dar.

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