Ein Arbeitgeber kann das Urlaubsgeld nicht einseitig von einer bisher jährlichen Einmalzahlung auf monatliche Zahlungen umstellen, damit der Mindestlohn erreicht wird. Die Regel, wonach ein Schuldner "im Zweifel" früher zahlen darf, hilft dem Arbeitgeber laut LAG Baden-Württemberg nicht weiter.
Mehr lesenZahlt eine GmbH ihren Arbeitnehmern nicht den gesetzlichen Mindestlohn, haften für den Schadensersatz nicht die Geschäftsführer, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Zwar müssen diese nach dem MiLoG möglicherweise ein Bußgeld zahlen. Doch der Bußgeldtatbestand sei kein Schutzgesetz nach § 823 Abs. 2 BGB zugunsten der Arbeitnehmer der Gesellschaft im Verhältnis zum Geschäftsführer.
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