Donnerstag, 13.8.2020
Keine Ansprüche aus Mietpreisbremse in Niedersachsen

Die niedersächsische Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen Form ist nichtig. Der Grund dafür sei, dass mit der Veröffentlichung der Mieterschutzverordnung Ende 2016 nicht auch eine Begründung für die Annahme eines angespannten Wohnungsmarktes geliefert wurde, entschied das Landgericht Hannover am 12.08.2020.

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