Wird ein Bildungsträger während der Fortbildung insolvent, müssen Meisterschülerinnen und -schüler ihre Förderung nicht zurückzahlen. Ein Ende wegen einer Insolvenz stehe einem Abbruch aus wichtigem Grund gleich - bei dem auch nicht zurückgezahlt werden muss.
Mehr lesenDas "Meister-BAföG" gibt es eigentlich nur für eine Ausbildung. Es gibt Ausnahmen, doch das VG Münster sah bei einem Zimmerermeister, der zusätzlich auch Dachdeckermeister werden wollte, keine gegeben.
Mehr lesenVorab abgefilmte Unterrichtseinheiten sind nicht mit virtuellen Präsenzlehrveranstaltungen gleichzusetzen, die Voraussetzungen für das Meister-BAföG sind. Das gilt laut VG Münster selbst für Corona-Zeiten.
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