Kosten eines Privatgutachtens, die ein Unternehmer für die Ermittlung seiner Mehraufwendungen infolge von Bauverzögerungen aufwendet, sind nicht nach VOB/B zu erstatten. Es könnte aber ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch oder ein prozessualer Ausgleichsanspruch bestehen, so der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 22.10.2020.
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