Montag, 17.6.2024
Kindesunterhalt: Mehrbedarf muss nicht ausdrücklich verlangt werden

Der Mehrbedarf für eine offene Ganztagsschule muss beim Auskunftsverlangen im Streit um höheren Unterhalt nicht extra eingefordert werden. Der BGH hat bestätigt, dass der Mehrbedarf vom Verlangen nach höherem Unterhalt automatisch miterfasst wird.

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