Donnerstag, 18.1.2024
Bösgläubige Markenanmeldung: Keine Eintragung als Druckmittel

Eine Unionsmarke kann gelöscht werden, wenn sie ohne legitimen wirtschaftlichen Zweck angemeldet wurde. Das EuG geht in einem aktuellen Fall davon aus, dass durch die Eintragung lediglich Druck auf andere Unternehmen ausgeübt werden sollte, um möglicherweise Zahlungen zu erhalten.

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