Freitag, 28.6.2024
Keine Rückabwicklung: Käuferin muss Pony mit Sommerekzem behalten

Kurz nach dem Kauf eines Ponys stellte die Käuferin ein Sommerekzem an ihm fest. Einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags hat sie aber nicht. Das OLG München bestätigte nun das LG. Das hatte einen Mangel erst im Ekzem und nicht schon in der genetischen Disposition dafür gesehen. 

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