Dienstag, 27.2.2024
BFH warnt vor Nachteilen bei verbreiteter Testamentsgestaltung

Das von über 50% der Ehepaare genutzte "Berliner Testament", das den überlebenden Gatten zunächst zum Alleinerben einsetzt und etwaige Kinder erst nach dessen Tod zum Zuge kommen lässt, hat juristische Tücken. Davor hat der BFH am Mittwoch in München auf seiner jährlichen Pressekonferenz gewarnt.

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