Donnerstag, 28.5.2020
BGH hat keine Bedenken gegen automatische Verlängerung von Maklerverträgen

Maklerverträge können sich automatisch verlängern – wenn die entsprechende Klausel Vertragsbestandteil wird. Dies hat der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 28.05.2020 entschieden. Eine Laufzeit von sechs Monaten, eine automatische Verlängerung um drei Monate und eine Kündigungsfrist von vier Wochen seien grundsätzlich unbedenklich, befanden die Richter. 

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