Dienstag, 8.11.2022
Mieter müssen Kontrolle der Mülltrennung mitbezahlen

Lässt ein Vermieter die korrekte Mülltrennung durch einen Dienstleister kontrollieren und gegebenenfalls nachbessern, darf er die Kosten dafür auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Es handele sich um Betriebskosten im Rahmen des Müllmanagements, entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatten Mieter aus Berlin, die für dieses "Behältermanagement" im Jahr 2018 etwas mehr als zwölf Euro zahlen sollten.

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