Freitag, 21.7.2023
Lost-Art-Datenbank muss Eintrag zu möglichem NS-Raubgut nicht löschen

Ein Kunstsammler ist vor dem Bundesgerichtshof mit dem Versuch gescheitert, den Eintrag über ein Bild des Malers Andreas Achenbach aus einer Datenbank für potenzielles NS-Raubgut löschen zu lassen. Die auf wahren Tatsachen beruhende Suchmeldung eines Kulturgutes stelle keine Eigentumsbeeinträchtigung dar, befand das Gericht. Der Sammler hatte die Löschung unter anderem gefordert, da der Eintrag den Handelswert des Bildes mindere.

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