Donnerstag, 29.6.2023
Kosten einer Liposuktion steuerlich absetzbar

Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind laut Bundesfinanzhof regelmäßig auch ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Seit 2016 bestehe über Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit der Behandlung unter Medizinern kein nennenswerter Streit mehr.

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