Die Klage eines Leichenumbetters auf Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) als "Wie-Berufskrankheit" bleibt vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg erfolglos. Die bloße Möglichkeit einer psychischen Belastung durch das langjährige Exhumieren und Vermessen von Leichen reiche nicht aus, teilte das Gericht am Freitag mit.
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