Donnerstag, 24.9.2020
Kein Regress bei Sturz von dritter Stufe

Fällt ein Maler auf einer Baustelle von der dritten Stufe einer ungesicherten Treppe, kann der Versicherungsträger dessen Arbeitgeber nicht in Regress nehmen. Es besteht keine Pflicht, freiliegende Treppenläufe bis zu einem Meter besonders zu sichern. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.07.2020 entschieden.

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