Donnerstag, 17.8.2023
Ewiges Widerspruchsrecht: BGH bekräftigt Treu-und-Glauben-Grenze

Der BGH hat einer Versicherten nach 19 Jahren trotz fehlerhafter Belehrung ein Widerspruchsrecht gegen einen Lebensversicherungsvertrag nach Treu und Glauben abgesprochen, weil sie noch am Tag des Abschlusses ihre Ansprüche sicherungsabgetreten hatte. Die Versicherung habe dann auf den Bestand des Vertrages vertrauen dürfen.

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