Montag, 11.1.2021
Abgeordnetenzahl im Hessischen Landtag bleibt bei 137

Die Wahl zum Hessischen Landtag vom 28.10.2018 ist gültig. Die vom Landeswahlausschuss ermittelte Gesamtsitzzahl des Landtags von 137 Abgeordneten sei nicht zu beanstanden, so der Hessische Staatsgerichtshof. Damit waren die Wahlprüfungsbeschwerden der AfD-Fraktion im Landtag und eines Wahlberechtigten erfolglos. Eine Aufstockung auf 138 Sitze hätte zu einem Patt zwischen Regierung und Opposition geführt.

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