Montag, 11.5.2020
Stelle des Präsidenten des LG Lübeck darf mit Staatssekretärin besetzt werden

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Besetzung der Stelle des Präsidenten des Landgerichts Lübeck mit einer Staatssekretärin bestätigt und den Eilantrag eines Direktors am Amtsgericht, der im Auswahlverfahren unterlegen war, abgelehnt. Der Posten des Vizepräsidenten darf hingegen vorläufig nicht besetzt werden, da bei der Bewertung der Beurteilungen der "Grundsatz vom höheren Statusamt" nicht beachtet worden sei.

Mehr lesen