Donnerstag, 4.5.2023
BGH für Nichtzulassungsbeschwerde zum bayerischen Fischereirecht nicht zuständig

Für Nichtzulassungsbeschwerden in Fällen, in denen im Wesentlichen bayerisches Landesrecht zur Anwendung kommt, ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig. Der Bundesgerichtshof hat sich insoweit in einem Rechtsstreit für unzuständig erklärt und die Sache dorthin abgegeben. Zwei Berufsfischer stritten mit dem Freistaat um die Reichweite der ihnen erteilten Erlaubnis zur Ausübung des Fischfangs im Bodensee.

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