Die Revision des zweifachen Polizistenmörders von Kusel sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den damals 39-Jährigen Ende November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit gilt eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.
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