Urteil gegen zweifachen Polizistenmörder von Kusel ist rechtskräftig

Die Revision des zweifachen Polizistenmörders von Kusel sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof am Freitag in Karlsruhe mit. Das Landgericht Kaiserslautern hatte den damals 39-Jährigen Ende November 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit gilt eine Entlassung des Mannes nach 15 Haftjahren als ausgeschlossen.

Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz bei Kusel hatte der Mann eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 5 Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Er habe damit seine Jagdwilderei verdecken wollen, so das LG. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.

Mit dem Urteil war das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt - daher liege die besondere Schwere der Schuld vor. Die beiden Männer waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im angrenzenden Saarland festgenommen worden.

Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge".

Zweiter Angeklagter bleibt straflos

Einen Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, hatte das LG Kaiserslautern zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gesprochen, aber von einer Strafe abgesehen, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Dies sei "erhebliche strafmildernde und wesentliche Aufklärungshilfe" gewesen, hieß es damals.

BGH, Beschluss vom 18.07.2023 - 4 StR 117/23

Redaktion beck-aktuell, 21. Juli 2023 (dpa).