Bei dem Verbrechen Ende Januar 2022 auf einer entlegenen Kreisstraße in der Westpfalz bei Kusel hatte der Mann eine 24-jährige Polizeianwärterin und einen 5 Jahre älteren Polizeikommissar mit Kopfschüssen getötet. Er habe damit seine Jagdwilderei verdecken wollen, so das LG. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen.
Mit dem Urteil war das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die Anklagebehörde hatte unter anderem gesagt, die Tat habe "Hinrichtungscharakter" gehabt - daher liege die besondere Schwere der Schuld vor. Die beiden Männer waren wenige Stunden nach dem Verbrechen im angrenzenden Saarland festgenommen worden.
Die Verteidigung des Hauptangeklagten hatte für "ein gerechtes Urteil" plädiert, ohne konkrete Forderung. Aus ihrer Sicht war die Tat "kein Mord, maximal Körperverletzung mit Todesfolge".
Zweiter Angeklagter bleibt straflos
Einen Nebenangeklagten, der in der Tatnacht dabei war, hatte das LG Kaiserslautern zwar der Mittäterschaft der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gesprochen, aber von einer Strafe abgesehen, da der 33-Jährige bereits vor Prozessbeginn umfassend ausgesagt hatte. Dies sei "erhebliche strafmildernde und wesentliche Aufklärungshilfe" gewesen, hieß es damals.