Donnerstag, 11.1.2024
"Offene Fragen": Unlautere Kontaktaufnahme nach Kündigung

Ein Mobilfunkanbieter darf Kunden, die einen Vertrag kündigen und ausdrücklich nicht mehr zur Rückwerbung kontaktiert werden wollen, künftig nicht mehr wegen angeblich noch offener Fragen zur Vertragsbeendigung um einen Anruf bitten. Das sei unerwünschte Werbung, so das OLG Schleswig.

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