Investiert ein Freund Geld eines Freundes mit dessen Zustimmung in verschiedene Krypto-Währungen und kommt es bei Umwechslungen zwischen den Währungen (Ethereum/Bitcoin) zu Kursverlusten, haftet der beklagte Freund nicht auf entgangenen Gewinn. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die auf Übertragung von Ethereum-Anteilen gerichtete Klage wurde abgewiesen.
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