Der Wartburgkreis muss den Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen hinnehmen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Wechsel als rechtmäßig bestätigt und die Verfassungsbeschwerde des Wartburgkreises zurückgewiesen. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Kreises sei nicht verletzt.
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