Montag, 19.10.2020
Wechsel der Stadt Kaltennordheim in Landkreis Schmalkalden-Meiningen rechtens

Der Wartburgkreis muss den Wechsel der Stadt Kaltennordheim in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen hinnehmen. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Wechsel als rechtmäßig bestätigt und die Verfassungsbeschwerde des Wartburgkreises zurückgewiesen. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Kreises sei nicht verletzt.

Mehr lesen